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Über Ladungssicherung.

Ladungssicherung (LaSi) umfasst alle Maßnahmen zur Sicherung von Ladegütern während des Transports. Sie dient dazu, die bei Fahrmanövern und Fahrbahnunebenheiten wirkenden Kräfte aufzunehmen und ein Verrutschen, Kippen, Rollen oder Herabfallen der Ladung zu verhindern.

In diesem Ratgeber erfährst du, welche rechtlichen Anforderungen gelten, wer für die Ladungssicherung verantwortlich ist, welche Sicherungsmethoden zum Einsatz kommen und mit welchen Ladungssicherungsmitteln sich Transporte sicher und normgerecht durchführen lassen.

Achtung: Verlorene Ladung auf der Fahrbahn

Immer wieder warnt der Verkehrsfunk im Radio vor Gegenständen auf der Fahrbahn. Es sind dabei nicht immer nur tonnenschwere Ladungen, die verloren wurden und auf der Straße liegen, sondern oft kleinere Gegenstände, die alle Verkehrsteilnehmer gefährden. Um Gefährdungen für die Verkehrsteilnehmer zu reduzieren, führen die Polizei & das BALM (Bundesamt für Logistik & Mobilität, früher BAG) seit Jahren unterschiedliche Kontrollen durch und überprüfen die Ladungssicherung.

§1 der Straßenverkehrsordnung StVO lautet: Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.

Gemäß dem gesamten § 22 der StVO müssen sowohl Ladung als auch Geräte zur Ladungssicherung und Ladeeinrichtungen so verstaut und gesichert werden, dass diese auch bei Vollbremsungen oder plötzlichen Ausweichmanövern nicht verrutschen, umkippen, rollen, herabfallen oder unnötigen Lärm erzeugen. Die Verkehrssicherheit darf dabei nicht beeinträchtigt werden. Zudem sind die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten.

Die jeweiligen Sicherungs- und/oder die Rückhaltekräfte der Ladungssicherung müssen demnach immer größer sein als die Beschleunigungs- oder Verzögerungskräfte, die aus folgenden Gründen entstehen:

  • Anfahren
  • Bremsen (auch: Vollbremsung)
  • Kurvenfahrten
  • Fahrbahnunebenheiten, Bodenwellen, Schlaglöcher etc.

Warum ist die Ladungssicherung für jeden wichtig?

Grundsätzlich sind alle an der Verladung und dem Transport beteiligten Personen in der Verpflichtung, die Ladungssicherung ordnungsgemäß durchzuführen. Ein Unternehmen ist verpflichtet, die Geschäftsprozesse im Hinblick auf die Ladungssicherungen transparent darzustellen und die Verantwortlichkeiten eindeutig zu regeln. Das Unternehmen muss dafür Sorge tragen, dass eine Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter regelmäßig erfolgt. Wenn durch Polizei- oder BALM-Kontrollen mangelhafte Ladungssicherung festgestellt wird, werden Bußgelder verhängt und ggf. auch Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen. Bei Überschreitung der Achslasten oder der Gesamtgewichte kann zusätzlich eine Gewinnabschöpfung durch die Behörden veranlasst werden. Wenn infolge mangelhafter Ladungssicherung ein Unfall verursacht wird, bei dem Personenschäden entstehen, kommen sowohl Geld- als auch Freiheitsstrafen in Betracht. Wer in der Verantwortungskette davon betroffen ist, wird im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen entschieden.

Gesetze und dessen Folgen für die Ladungssicherung

Als Folgen einer Pflichtverletzung können bei fehlender oder mangelhafter Ladungssicherung Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Diese ergeben sich aus dem BGB oder den jeweiligen gesetzlichen Regelungen, § 41, 45a, 45d, 142, 425 und 427, dem StVG § 7 und § 18 sowie dem BGB § 823 und § 831. Hinzu kommen Bußgelder und je nach Art des Vergehens auch eine Eintragung im Verkehrszentralregister. Hier wirken die §§ 22, 23, 32 der StVO sowie die §§ 30, 31 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Bei schwerwiegenden Verstößen sowie bei Gefährdung von Personen können auch die §§ 222, 229, 315, 324 & 328 des StGB herangezogen werden.

Verantwortliche Personen bei der Ladungssicherung.

1. Unternehmensleitung

Verantwortung für:

  • "gerichtsfeste" Organisation
  • Geregelte Informationsflüsse
    • Dokumentation gewährleisten
    • Sorgfaltspflicht der Umsetzung
    • Überprüfung (stichprobenweise)

2. Fahrzeugführer

Verantwortung nach StVO §22 und § 23:

  • Betriebssichere Verladung u. a. Ladungssicherung nach VDI 2700
  • Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts
  • Einhaltung der zulässigen Achslasten und Mindestachslasten
  • Einhaltung der zulässigen Abmessungen des Fahrzeuges inkl. der Ladung
  • Kontrollen während der Fahrt im Hinblick auf die Wirksamkeit der Ladungssicherung und wenn nötig Einleitung von Nachbesserungen

3. Spediteur, Frachtführer, Fahrzeughalter, Disponent

Verantwortung nach StVO §30 (1) und §31 (2) für:

  • Technisch einwandfreie Fahrzeuge
  • Die Gewährleistung, dass die Ladegüter (Abmessungen und Gewicht) auch sicher aufgenommen werden können.
  • Entsprechendes notwendiges und einwandfreies Ladungssicherungsmaterial
  • Die Beschaffenheit, dass die Lastverteilung eingehalten werden kann.

4. Verlader, Absender, Verladepersonal

  • Der Verlader ist für die beförderungssichere Verladung verantwortlich, auch wenn dies nicht direkt aus der StVO gefolgert werden kann.
  • Gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) § 412 ist der Absender zur ordnungsgemäßen Verpackung und Kennzeichnung verpflichtet.
  • Vom Grundsatz her sind sowohl der Verlader als auch der Absender und das Verladepersonal für die Ladungssicherung mitverantwortlich.
  • Die Sicherung der Ladegüter bzw. die Tätigkeit der Verzurrung kann durch Individualvereinbarungen auf den Fahrer übertragen werden, jedoch bleibt die Verantwortung aus strafrechtlicher Sicht bestehen.

Produkte für die Ladungssicherung.

Damit deine Ladung das Ziel sicher erreicht, bietet Dolezych im Ladungssicherungsbereich ein breit gefächertes Produktportfolio an. Dies beinhaltet u. a.

Darüber hinaus gibt es viele Hilfsmittel (reibbeiwerterhöhende Unterlagen RHM, umgangssprachlich auch Antirutschmatten, Abriebschutz genannt, Abriebschutz, Vorspannkraftanzeiger, etc.) sowie verschiedene individuelle Ladungssicherungssysteme, die unser Produktportfolio für alle deine Ladungssicherungsaufgaben komplettieren.

Unsere Produkte für die Ladungssicherung entsprechen dem anerkannten Stand der Technik und sind gemäß oder in Anlehnung u. a. an folgende Regelungen gefertigt:

VDI 2700 „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“

  • Blatt 3.1: Gebrauchsanleitung für Zurrmittel
  • Blatt 3.2: Einrichtungen und Hilfsmittel zur Ladungssicherung
  • Blatt 3.3: Netze zur Ladungssicherung

DIN EN 12195 „Ladungssicherungseinrichtungen auf Straßenfahrzeugen-Sicherheit“

  1. Berechnungen der Zurrkräfte
  2. Zurrgurte
  3. Zurrketten
  4. Zurrdrahtseile

Unsere Produkte aus dem Bereich Ladungssicherung.

Zurrgurte sind flexible Sicherungsmittel und haben sich seit vielen Jahren als Allround-Sicherungsmittel zum Nieder- und Direktzurren etabliert. Diese können mit unterschiedlichen Gurtbändern, Ratschenspannern und Endbeschlagteilen individuell konfektioniert werden. Im Standard sind die Gurtbänder aus PES, aber auch HMPE wird immer mehr genutzt, da diese Gurtbänder über eine sehr geringe Dehnung verfügen und sehr hohen Zugkräften standhalten.

Vorteile

  • Vielseitige Einsatzmöglichkeiten
  • Einfache Handhabung
  • Kosteneffizient
  • Leicht
  • Oberflächenschonend

Anwendungsmöglichkeiten, u. a.

  • Niederzurren
  • Diagonal- & Schrägzurren
  • Umreifen

Eine weitere Alternative für Ihre Ladungssicherungsaufgabe sind Zurrdrahtseile. Diese sind aus Stahldraht hergestellt, dennoch schmiegsam und dadurch sehr gut um die Ladung herumführbar.

Vorteile

  • Sehr flexibel
  • Robust und daher lange Haltbarkeit
  • Resistent gegen Chemikalien, Öl und Witterungseinflüsse

Anwendungsmöglichkeiten, u. a.

  • Diagonal- & Schrägzurren
  • Niederzurren, jedoch nur mit Kantenschutzelementen
  • Meist mit Winden, Spannschlössern oder Kettenzügen angewendet

Zurrketten sind in die Güteklassen 8, 10 und 12 unterteilt. Bei der 1-teiligen Zurrkette ist die Kette fest mit dem Ratschenlastspanner verbunden. Bei der 2-teiligen Zurrkette sind der Ratschenlastspanner und die Kette getrennt voneinander.

Vorteile

  • Sehr hohe zulässige Zurrkraft (LC)
  • An rauen Oberflächen nutzbar
  • Schnell verkürzbar durch Verkürzungselemente
  • Lange Haltbarkeit
  • Resistent gegen Chemikalien, Öl und Witterungseinflüsse

Anwendungsmöglichkeiten, u. a.

  • Vorwiegend Diagonal- & Schrägzurren
  • Teilweise auch zum Niederzurren

Die textile Zurrkette DoNova® besteht aus Kettengliedern, die aus mehreren Lagen Gurtband aus der Hochleistungsfaser Dyneema® gefertigt werden.

Vorteile

  • Bis zu 85 % weniger Eigengewicht gegenüber Stahlketten
  • Sehr hohe zulässige Zurrkraft (LC)
  • Schnell verkürzbar durch Verkürzungselemente
  • Resistent gegen Chemikalien, Öl und Witterungseinflüsse
  • Seewasserbeständig & nicht rostend
  • Lärmreduzierend
  • Ladungsschonend

Anwendungsmöglichkeiten, u. a.

  • Diagonal- & Schrägzurren
  • Niederzurren

Ladungssicherungsnetze sind praktische Helfer für die perfekte Ladungssicherung, da sie sich optimal an verschiedenste Formen der Ladung anpassen. Relevant ist dies, weil sich viele Ladegüter wie Kartonagen oder Oktainer nur schwer oder gar nicht mit Zurrgurten oder -ketten sichern lassen. DoKEP® ist eine eingetragene Marke der Dolezych-Gruppe für unsere Ladungssicherungsnetz-Familie. Die Netze aus Gurtband in den unterschiedlichsten Konfektionen haben sich im praktischen Einsatz bei Speditionen und Kurier-, Express- sowie Paketdiensten (kurz: KEP) Unternehmen schon etliche Male bewährt. Dazu werden die Gurtbandnetze in Dortmund hergestellt, konfektioniert und sogar repariert.

Vorteile

  • Viele Anwendungsmöglichkeiten
    • Zurrnetze
    • Trennnetze
  • Geringes Eigengewicht
  • Für alle Fahrzeugtypen anwendbar

Anwendungsmöglichkeiten, u. a.

  • Diagonal- & Schrägzurren
  • Trennnetz/-wand

Ladungssicherungsmethoden.

Gängige Ladungssicherungsarten

  • Niederzurren
  • Direktzurren in Form des Diagonal-, Schräg- und Rückhaltezurrens
  • Formschluss durch z. B. Keile, Festlegehölzer oft in Verbindung mit Nageln (beachte hierbei u. a. die Bestimmungen der VDI-Richtlinie 2700)
  • Formschluss durch z. B. Anlegen der Ladung gegen geeignete Stirn- und Seitenwände oder Rungen des Lkw
  • Festsetzen der Ladung mit Hilfe von Klemmbalken, Trennwänden, Ladegestellen, Coilmulden, etc.
  • Kombination der Verfahren

Welche Kräfte wirken während der Fahrt auf die Ladung ein?

  1. Flv: In Längsrichtung/Fahrtrichtung (aus Bremsvorgängen)
  2. Flh: In Längsrichtung/entgegen der Fahrtrichtung (beim Anfahren)
  3. Fq: In Querrichtung (bei Kurvenfahrten)
  4. FG: Gewichtskraft (nach unten)
  • Durch Schlaglöcher oder Fahrbahnunebenheiten hervorgerufene Schwingungen können die Ladung zum „Wandern“ anregen. Kurzzeitig können die Schwingungen die Gewichtskraft sogar aufheben.
Zulässige Gesamtmasse (zGM) zGM ≤ 2,0 t 2,0 t < zGM ≤ 3,5 t zGM > 3,5 t
Flv Massenkräfte
in Fahrtrichtung
0,9 x FG0,8 x FG0,8 x FG
Flh Massenkräfte entgegen
der Fahrtrichtung
0,5 x FG0,5 x FG0,5 x FG
Fq Massenkräfte
in Querrichtung
0,7 x FG0,6 x FG0,5 x FG

Quelle: VDI 2700 Blatt 16 (Juli 2009)/Durch fahrzeugbezogene, ladungsabhängige und fahrdynamische Einflussfaktoren können die Massenkräfte in der Tabelle höher liegen.

Vorspannkraft STF

  • Produkte, die zum Niederzurren bestimmt sind, sind nach DIN EN 12195 mit einer STF zu kennzeichnen.
  • Die Höhe der eingebrachten Vorspannkraft bestimmt unter anderem die Anzahl der notwendigen Zurrgurte beim Niederzurren.

Zurrwinkel α

  • Winkel zwischen Zurrmittel und Ladefläche eines Transportmittels

Horizontalwinkel β

  • Winkel zwischen Zurrmittel und Längsachse (x-Achse) eines Transportmittels in der Ebene der Ladefläche = βx
  • Winkel zwischen Zurrmittel und Querachse (y-Achse) eines Transportmittels in der Ebene der Ladefläche = βy

Reibbeiwert μ

  • Der Faktor Reibung spielt bei der Ladungssicherung eine wichtige Rolle. Grundsätzlich gilt: Je höher der Reibbeiwert, desto weniger Zurrmittel werden benötigt.
  • Reibungskräfte wirken zwischen Ladegut und Ladefläche sowie in den Zwischenlagen der Ladung.
  • Physikalisch durch den Gleitreibbeiwert μ ausgedrückt.
  • Ob eine Ladung (z. B. beim Bremsen) verrutscht oder nicht, hängt u. a. von der Beschaffenheit der Kontaktflächen zwischen Ladegut und Ladefläche ab.
  • Der Reibbeiwert μ = 0,6 kann mit einer geprüften Antirutschmatte (DoMatt) erreicht werden. Um einen μ-Wert von 0,6 erreichen zu können, müssen ölige, fettige, vereiste oder stark verunreinigte Ladeflächen und Ladungen unbedingt vermieden werden.
Ladefläche Ladegut Definierter Reibbeiwert μ
Sperrholz, melaminharz-
beschichtet, glatte Oberfläche
Europalette (Holz) 0,20
Gitterboxpalette (Stahl) 0,25
Kunststoffpalette (PP) 0,20
Sperrholz, melaminharz-
beschichtet, Siebdruck
Europalette (Holz) 0,25
Gitterboxpalette (Stahl) 0,25
Kunststoffpalette (PP) 0,25
Aluminiumträger in der
Ladefläche - Lochschiene
Europalette (Holz) 0,25
Gitterboxpalette (Stahl) 0,35
Kunststoffpalette (PP) 0,25

Quelle: VDI 2700 Blatt 2 (Juli 2014)

Begriffsdefinitionen der Ladungssicherung.

ZurrmittelZurrgurtZurrketteZurrdrahtseil
SpannmittelGurtbandRundstahlkette
Textile Kette
Drahtseil
Spannelement Klemmschloss
Ratsche
Winde
Ratschenlastspanner
Mehrzweck-Kettenzug
Seilwinde
Mehrzweck-Kettenzug
Verbindungselemente Haken
Bügel
Endglieder
Schlaufen
Haken
Schäkel
Endglieder
Verkürzungselemente
Haken
Schäkel
Endglieder
Schlaufen

Begriff Erklärung gemäß VDI 2700 & DIN EN 12195
Blockierkraft (BC)Maximalkraft, mit der eine Einrichtung zum Blockieren in einer Richtung belastet werden darf.
DirektzurrverfahrenZurrverfahren, bei dem die Massekräfte direkt vom Zurrmittel aufgenommen werden.
Gebrauchsfaktor
(Sicherheitsfaktor)
Verhältnis zwischen Bruchkraft und Zurrkraft
SF = BF/LC
Handkraft (SHF)
[Standard Hand Force]
Unter ergonomischen Gesichtspunkten mit der Hand erreichbare Kraft; nach DIN EN 12195 mit 500 N bzw. 50 daN auf dem Kennzeichnungsträger des Zurrmittels ausgewiesen
Kombiniertes ZurrmittelZurrmittel, bestehend aus verschiedenen Komponenten der Produktgruppen (bspw. Zurrgurt und Zurrkette inklusive einem Spannelement)
LadungssicherungseinrichtungSysteme bzw. Vorrichtungen zur Ladungssicherung
Mindestbruchkraft (MBK)Bruchkraft, die ein/e Ladungssicherungsmittel/-einrichtung mindestens aufweist
NiederzurrverfahrenIndirektes Sicherungsverfahren, bei dem die Reibungskraft durch Hinzufügen einer vertikalen Kraftkomponente zum Gewicht der Ladung vergrößert wird. Vereinfacht: Erhöhen der Reibung durch Herabpressen der Ladung mit gespannten Zurrmitteln
Spannmittel/SpannelementMechanische Vorrichtung zum Erzeugen und Aufrechterhalten einer Vorspannkraft in einem Zurrmittel
Verbindungselement/
Verbindungsteil
Vorrichtung/Element zum Verbinden
Normale Vorspannkraft (STF)
[Standard Tension Force]
Auf dem Zurr-/Spannmittel angegebene Kraft, die bei 50 daN Handkraft (SHF) in das Produkt eingeleitet werden kann.
ZurrdrahtseilHilfsmittel zur Ladungssicherung, das aus einem Drahtseil mit oder ohne Verbindungsteilen und aus einem Spannelement besteht.
Zurrkraft (LC)
[Lashing Capacity]
Gibt die maximale Belastung an, die ein Zurrmittel sicher aufnehmen kann.
ZurrgurtHilfsmittel zur Ladungssicherung, das aus einem Spannelement oder einer Gurtbandklemme und einem Gurtband mit oder ohne Verbindungselementen besteht.
Zurrkette/ZurrspannketteHilfsmittel zur Ladungssicherung, das aus einem Spannelement und einer Kette mit oder ohne Verbindungselementen besteht.
ZurrmittelAllgemeiner Begriff für Hilfsmittel (Zurrgurte, Zurrketten, Zurrdrahtseile, Zurrnetze), mit dem Ladung auf einem Fahrzeug gesichert werden kann.
ZurrpunktBefestigungseinrichtung auf einem Fahrzeug, an der ein Zurrmittel direkt befestigt werden kann.

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