Zurrgurte gibt es viele. Verschiedenste Hersteller sind im Wettbewerb vertreten. Unter ihnen sind leider auch einige schwarze Schafe zu finden, deren Produkte nicht halten, was sie zu versprechen scheinen.
Die ausreichende Qualität eines Zurrgurtes auf den ersten Blick zu erkennen, ist nicht immer leicht. Kann man dann auf den zweiten oder dritten Blick die Qualität erkennen? Gibt es Standards, anhand derer Sie gefälschte Zurrgurte erkennen können?
Die nachfolgende kleine Checkliste hilft Ihnen, die Spreu vom Weizen zu trennen:
Ein erster Anhaltspunkt kann das Etikett sein. Sind alle Informationen, die die europäische Norm DIN EN 12195-2 2001-02 verlangt, zu sehen? Das ist zwar noch keine Garantie für einen untadeligen Zurrgurt, aber ein Hinweis, dass der Hersteller nach dieser Norm produziert haben müsste.
Der Hersteller des Zurrgurtes ist sowohl mit Name und Adresse als auch als Rückverfolgbarkeitscode (Zahlencode) anzugeben.
Die maßgebliche Norm ist die DIN EN 12195-2 2001-02.
Die Etikettenfarben sind in der Norm festgelegt und richten sich nach dem Werkstoff: Blau für PES, grün für PA, braun für PP. Andere Etikettenfarben sind möglich, da weitere Chemiefasern in der Norm nicht genannt, aber als Werkstoffe genutzt werden können. Hier erfolgt die Etikettierung in Anlehnung an die Norm.
Zeigt, ob es sich um einen 1-teiligen (Umreifungsgurt bestehend aus Band und Ratsche) oder 2-teiligen Zurrgurt (bestehend aus Losende mit Haken und Festende mit Ratsche und Haken) handelt.
„LC“ bedeutet „Lashing Capacity“ (= “Zurrkraft”). Die LC ist entscheidend für das Direktzurren (siehe unter Methoden der Ladungssicherung) und gibt die Belastbarkeit des Zurrgurtes im direkten Zug in Dekanewton (daN) an. 1 Dekanewton = 10 Newton; das entspricht ungefähr 1 kg
Grob vereinfacht ist das die Kraft des Benutzers, mit der die Ratsche gespannt wird. Laut europäischer Norm sind das 50 daN, also ca. 50 kg.
Durch das Spannen mit dieser Handkraft wird im Zurrgurt eine Vorspannkraft erzeugt.
Die Höhe dieser Vorspannkraft ist maßgeblich für die Sicherung im Niederzurrverfahren (Infos zum Niederzurrverfahren), denn durch die in den Zurrgurt eingebrachte Vorspannkraft wird das Ladegut auf die Ladefläche gedrückt. Dadurch wird die Reibungskraft zwischen Ladung und Ladefläche erhöht und somit die Ladung am Verrutschen gehindert.
ACHTUNG: Die Vorspannkraft sollte regelmäßig überprüft werden. Durch dynamische Einflüsse kann sie sich während des Transportvorganges verringern. Ein lockerer Gurt erzeugt nicht ausreichend Vorspannkraft. Das Überprüfen geht am einfachsten und schnellsten mit einem Vorspannkraft-Messgerät, zum Beispiel unseren DoMess-Geräten: Vorspannkraftmessgerät DoMess 4.
Bei Belastung bis zur Zurrkraft LC darf der Zurrgurt laut DIN EN 12195-2 2001-02 um maximal 7 Prozent gedehnt werden. Unsere Zurrgurte dehnen sich um maximal 5 Prozent – und das ist besser!
Hinweis „Nicht heben, nur zurren!“ für die ausschließliche Verwendung des Zurrgurtes zum Zurren.
Diese Angabe ist normativ nicht verpflichtend! Sie findet sich aber häufig auf dem Etikett. Ein GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) ist in der Regel ein Qualitätsindikator. Es wird bei einer akkreditierten Prüfstelle vom Hersteller freiwillig beantragt. Das Prüfinstitut prüft dann sozusagen neutral und zusätzlich zu den bereits durchgeführten Herstellerprüfungen. Das kostet zusätzliches Geld.
Leider gibt es auch in unserer Branche immer wieder hochgefährlichen Etikettenschwindel – im wahrsten Sinne des Wortes! Die Angaben auf den Etiketten sind zwar vorhanden, gegebenenfalls sogar ein GS-Zeichen, die Angaben sind aber gefälscht und somit hält das Produkt nicht, was es verspricht. Der Fachverband Seile und Anschlagmittel (FSA) hat vor einiger Zeit dazu Untersuchungen durchgeführt. Die Ergebnisse können Sie hier nachlesen.
Verlassen Sie sich also nicht ausschließlich auf das Etikett, sondern sehen Sie bei Zurrgurten auch genau hin! Am sichersten sind Gurte von Qualitätsherstellern. Fragen Sie nach, ob der Hersteller die geforderten Prüfungen durchführt und dies auch belegen kann. Einen Überblick über unsere Ladungssicherungsprodukte finden Sie hier. Wenn Sie sich unsicher sind, wenden Sie sich an unsere Experten!
Finden Sie ein CE-Zeichen auf dem Etikett, wurden Sie in jedem Fall getäuscht. Ein Zurrgurt fällt nicht unter die Gültigkeit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG; er darf deshalb auch nicht mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet werden.
Unser zusätzlicher Tipp:
Auch die falsche Handhabung von Zurrgurten führt zu Schäden. Deshalb haben wir unser DoInfo-Plus-Etikett entwickelt, mit dem alle unsere Zurrgurte auf Wunsch ausgerüstet werden können. Darauf finden Sie wertvolle Hinweise zum richtigen Gebrauch:
Wenn Sie weitere Informationen zu diesem besonderen Etikett haben möchten, sprechen Sie uns an!
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