Einweg-Hebeband, DIN EN 60005
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- Artikel-Nr.: 05430258-2
- E-Class: 36-12-34-17
Einweg-Hebebänder nach DIN 60005
Einweghebebänder werden nach DIN 60005 hergestellt und weisen einen Sicherheitsfaktor von 1:5 auf, d. h. ein Band mit einer Tragfähigkeit WLL 1 t muss mindestens eine Bruchkraft von 5 t erreichen. Einweghebebänder werden für den Transport von Gütern - von der Herstellung bis zum Endverbraucher - eingesetzt. Es dürfen keine unterschiedlichen Lasten mit dem gleichen Einweg-Hebeband angeschlagen werden. Am Ende der Transportkette müssen sie unbrauchbar gemacht werden.
Bisherige Situation:
Hebebänder, insbesondere Endlos-Hebebänder (Bandschlingen), die nicht der Norm DIN EN 1492-1 entsprechen, wurden bisher als sog. Wegwerfbänder bezeichnet. Abweichend von den Angaben der DIN EN 1492-1 haben diese Bänder weder Farbcodierung noch eine einheitliche und damit eindeutige Etikettierung. Sie besitzen auch nicht die in der Norm festgelegte Mindestdicke des Bandes.
Sie waren für den einmaligen Gebrauch vorgesehen und sollten danach zerstört werden. Der Sicherheitfaktor dieser Wegwerfbänder müsste 1:5 sein und wird von den Vorschriften der BGR 500 hergeleitet. In der Praxis wurden diese sog. Einweg-/ Wegwerfbänder aber auch im Pre-slung-Verfahren eingesetzt, obwohl sie hierfür auf keinen Fall gedacht waren.
In einigen europäischen Ländern wurden solche Wegwerfbänder z. B. nur mit Sicherheitsfaktor 1:4 hergestellt, die dann sogar in deutschen Betrieben zu finden waren und fälschlicherweise im Pre-slung-Verfahren eingesetzt wurden.
Die DIN 60005:
Aufgrund dessen wurde die DIN 60005 erarbeitet, mit der es jetzt eine eindeutige Grundlage für Einweghebebänder gibt. Diese dürfen nach einmaligem Gebrauch nicht mehr verwendet werden.
Was legt die DIN 60005:2005 fest ?
- Es gilt der Sicherheitsfaktor 1:5, die Mindestbruchkraft muss also der 5-fachen Tragfähigkeit entsprechen.
- Die Mindestdicke des Bandgewebes muss 1 mm betragen.
- Die maximale Bandbreite ist 100 mm.
- Es gibt keine Farbcode.
- Zur eindeutigen Identifizierung der Einweg-Hebebänder wird ein orangefarbenes Etikett verwendet.
- Am Ende der Transportkette muss das Einweghebebänd zerstört werden.
Durch Inkrafttreten der DIN 60005 und einer eventuell daraus resultierenden DIN EN gibt es in Deutschlandbzw. Europa keine Verwechslungsgefahr bezügl. der Belastbarkeit mehr.
Einweg- bzw. Wegwerfhebebänder kann es in der Praxis in den verschiedensten Ausführungen z. B. als Endlos-Bandschlinge oder auch als Schlaufenband in unterschiedlichen Farben geben.