Allgemeine Informationen zu PSA

 

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Stellen Sie sich im PSA-Konfigurator ganz einfach die benötigte Schutzausrüstung selber zusammen und bestellen Sie per Mausklick.

Vom Auffanggurt bis hin zum Verbindungsmittel finden Sie hier alles Wichtige für sicheres Arbeiten in der Höhe.

Persönliche Schutzausrüstung Anwendungsbeispiel

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Gebrauchsinformationen

Bereits ab 1 m Arbeitshöhe ist i. d. R. eine Persönliche Schutzausrüstung vorgeschrieben: Bei Arbeiten in der Industrie ab 1 m Höhe, im Handwerk ab 2 m Höhe und im Dachdeckergewerbe ab 3 m Höhe. Bitte beachten Sie die für Ihren Arbeitsbereich gültigen Regelwerke (BGR 198).

Auswahl der passenden PSA

Welche Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist richtig? Folgende Punkte bestimmen Sie als Anwender vor der Auswahl der PSA:

  • Die PSA muss Schutz gegenüber den Gefahren gewährleisten, darf aber selbst keine Gefahr verursachen.
  • Die PSA muss für den konkreten Einsatz am Einsatzort geeignet sein.
  • Jede Person, die einen Auffanggurt benötigt, muss zwingend einen eigenen Auffanggurt verwenden.

Etiketten mit Namen des Anwenders sind auf Wunsch lieferbar!

Ordnungsgemäßer Zustand

Für alle Bauteile gilt, dass sie mit folgenden Angaben zu kennzeichnen sind:

  • Name, Zeichen oder andere Kennzeichen des Herstellers oder Lieferanten
  • Herstellungsjahr
  • Typbezeichnung
  • Serien- oder Herstellnummer
  • CE-Kennzeichnung

Prüfung von PSA

  • Vor jeder Benutzung ist die PSA durch eine Sichtprüfung auf ihren einwandfreien Zustand zu prüfen.
  • Die PSA sowie die festen Führungen (z. B. Schienen, Seile) von Steigschutzeinrichtungen sind nach Bedarf, aber mindestens 1 x jährlich durch einen Sachverständigen zu prüfen.
  • Beschädigte Teile der PSA sind unverzüglich durch Original-Ersatzteile des Herstellers zu ersetzen.

Benutzung von PSA

Bestimmungsgemäßer Gebrauch:

  • Die PSA ist nur zur Sicherung von Personen geeignet.
  • Veränderungen jeglicher Art an der PSA sind unzulässig.
  • Das unbeabsichtigte Öffnen muss durch Sicherungen (z. B. Überwurfmuttern bei Karabinerhaken, Regelmechanismen) ausgeschlossen sein.

Lagerung von PSA

  • Die sachgerechte Lagerung der PSA ist: sauber, trocken, nicht in unmittelbarer Nähe von Wärmequellen, geschützt vor direktem Sonnenlicht (UVBestrahlung).

Reinigung persönlicher Schutzausrüstung

  • Säuren, Laugen und andere ähnlich aggressive Reinigungsmittel sind ungeeignet. Nur Wasser verwenden.

Weiterverwendung nach besonderen Ereignissen

  • Beschädigte oder durch Absturz beanspruchte PSA ist nur nach Begutachtung und Freigabe durch einen Sachkundigen  wieder einzusetzen.

Bei Bau- und Montagearbeiten

in großer Höhe werden Netze als Auffangeinrichtung gegen Absturz von Personen eingesetzt. Sie werden im Hoch- und Industriebau sowie im Brückenbau zur Vermeidung von Unfällen und zur Verminderung von Unfallfolgen verwandt, so z. B. auch über Gewässern, wo nach einem Absturz die Gefahr des Ertrinkens besteht. Netze sollten sorgfältig behandelt, gelagert und vor ihrem erneuten Einsatz begutachtet und ggf. abgelegt werden. Ist die Verwendung über einen längeren Zeitraum als 12 Monate nach der Herstellung vorgesehen, muss der Hersteller für jedes weitere Jahr mindestens ein Prüfseil spannungsfrei aber unverlierbar am Netztuch befestigen, um dem Anwender die Möglichkeit der Prüfung zu geben. Eine Prüfpflicht im Sinne der EG-Richtlinie für persönliche Schutzausrüstungen besteht für Schutznetze nicht. Es gelten jedoch die allgemeinen gesetzlichen Regelungen bzgl. der Produkthaftung und der Sorgfaltspflicht.

Beanspruchungen

Bei rauem Baustellenbetrieb unterliegen Netze und die zugehörigen Tragkonstruktionen, hierzu zählt auch ein Randseil, das das Netz trägt, einem mechanischen Verschleiß. Neben diesen Einwirkungen kommen bestimmungsgemäß auch Auffangvorgänge von Personen und Gegenständen vor. Auch wenn diese Beanspruchungen unterhalb der Bemessungsgröße bleiben, können bleibende Verformungen und Garnrisse die Folge sein und die ursprüngliche energetische Absorptionskapazität herabsetzen. Neben den mechanischen Beanspruchungen haben die photochemischen Einwirkungen bei freier Bewitterung für die Fasern eine destabilisierende Tendenz. Die Einflussfaktoren, die diese „natürliche Alterung“ begünstigen, sind Bestrahlungsstärke und -dauer durch Sonnenlicht, Temperatur und Feuchte sowie Luftbelastungen durch Industrieabgase.

Anforderungen an PSA

Bei Schutznetzen für den Einsatz auf der Baustelle gilt allgemein, dass sie für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten die Anforderung der Gebrauchstauglichkeit erfüllen müssen, d. h. sie müssen Personen, die aus einer Höhe von 6 m über der Netzfläche abstürzen, sicher auffangen. Beginn der Frist ist für neue Netze das Herstelldatum, für ältere Netze das Datum der letzten Prüfung. Das Herstelldatum muss aus der Kennzeichnung des Herstellers (Typenschild), das Datum der letzten Prüfung anhand der Prüfplakette ersichtlich sein. Voraussetzung für den Nachweis ist eine durchgeführte Baumusterprüfung nach der einschlägigen europäischen Norm, dokumentiert durch die Angabe der Normbezeichnung auf dem Typenschild. Damit besteht auch für ältere Netze die Möglichkeit der Prüfung, wenn ein oder mehrere Prüfseile am Netztuch befestigt sind. Ist ein Kriterium nicht erfüllt, muss das Schutznetz abgelegt und entzogen werden. Wenn für das neuwertige Netz nennenswerte Reserven an energetischer Absorptionskapazität bestanden haben oder die tatsächliche Einsatzdauer geringer als ein Jahr gewesen ist und die zwischenzeitliche Lagerung sorgfältig vorgenommen wurde, kann eine Prüfung erfolgreich durchgeführt werden. Als günstige Lagerungsbedingungen gelten der Ausschluss von Tageslicht und ein gleichmäßiges Raumklima mit einer Temperatur von ca. 20° C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von ca. 60 %. Eine sorgfältige Lagerung schließt den Schutz vor mechanischer Beschädigung ein.

Prüfung von PSA

Bereits eingesetzte Schutznetze sind vor einer erneuten Verwendung vom Anwender auf sicherheitstechnische Mängel zu prüfen. Derartige Mängel sind z. B. Risse außen liegender Garne des Maschen- oder Randseiles, Abrisse des Maschenseiles vom Randseil sowie plastische Verformungen des Netztuches oder der Tragelemente. In Zweifelsfällen, wie auch nach der Beanspruchung eines Schutznetzes durch das Auffangen einer Person oder eines schweren Gegenstandes, ist ein Sachkundiger hinzuzuziehen. Liegt das Herstelldatum mehr als 12 Monate zurück und ist keine Prüfplakette jüngeren Datums am Netz vorhanden, kann unter Verwendung eines Prüfseiles eine Prüfung hinsichtlich des Alterungszustandes vorgenommen werden. Dazu ist ein Prüfseil dem Netztuch zu entnehmen und an ein hierfür qualifiziertes Prüfinstitut oder den Hersteller zu geben. Eine mit positivem Ergebnis durchgeführte Prüfung wird durch das Anbringen einer Prüfplakette dokumentiert. Bei einem mangelhaften Zustand des Netzes oder, falls nach Überschreitung der 1-Jahresfrist kein Prüfseil vorhanden ist, muss das Schutznetz abgelegt werden. Das gilt auch für den Fall, wenn bei der Prüfung des Prüfseiles der auf dem Kennzeichnungsschild des Herstellers angegebene Mindestwert nicht erreicht wird.


Haben Sie auf dieser Seite nicht die passende Information gefunden? Dann schauen Sie doch mal bei unseren FAQs zu PSA vorbei!