Neues aus der Normung II
EU Richtlinie „Technische Unterwegskontrolle“ mit Angaben zur Kontrolle der Ladungssicherung. Richtlinie 2014/47/EU des Europäsichen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die technische Unterwegskontrolle der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Nutzfahrzeugen, die in der Union am Straßenverkehr teilnehmen, und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/30/EG
In dieser Richtlinie ist in Artikel 13 und Anhang III die Kontrolle der Ladungssicherung festgelegt. Diese Richtlinie ist noch in nationales Recht umzusetzen. Die Vorschriften werden dann ab dem 20. Mai 2018 verbindlich (Artikel 26). Nach dieser Verordnung soll zukünftig während der technischen Unterwegskontrolle an einem Fahrzeug eine Kontrolle der Ladungssicherung gemäß Anhang III der Richtlinie vorgenommen werden. Das heißt: alle Beteiligten müssen sich auf mehr und schärfere Kontrollen einstellen.
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