Fachverband deckt gravierende Mängel bei Zurrgurten auf
Klassenziel verfehlt
Mangelhafte Ladungssicherung führt immer wieder zu schweren Unfällen auf deutschen Straßen. Der Fachverband Seile und Anschlagmittel e.V. (FSA), Düsseldorf, dessen bundesweit 35 Mitglieder sich größtenteils auch mit dem qualifizierten Vertrieb von Produkten zur Ladungssicherung befassen, hat die Probe aufs Exempel gemacht. Er hat im Frühjahr 2018 diverse Zurrmittel von unterschiedlichen Anbietern auf Herz und Nieren untersuchen lassen. Das Ergebnis war katastrophal: Knapp die Hälfte aller getesteten Zurrgurt-Systeme hat die verbindlich vorgeschriebene Prüfung nach DIN EN 12195-2 mit erheblichen Mängeln nicht bestanden, ein weiteres Drittel der Produkte war zumindest mit einem Mangel behaftet. Die Geschäftsführung des FSA kommentiert das Resultat, frei nach Shakespeare, mit den Worten: „Da ist doch etwas faul im Staate Deutschland, wenn derart viele Zurrgurtanbieter das Klassenziel eindeutig verfehlen, ausschließlich sichere und normkonforme Produkte zu verkaufen.“
Ablegereife bereits „vor” dem Verkauf
Im gemeinsamen Merkblatt zur Ladungssicherung mit dem Titel „Ablegereife von Zurrgurten”, das vom Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. und von der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post- Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) herausgegeben wird, steht deutlich: „Werden Mängel festgestellt, die die Sicherheit beeinträchtigen, dürfen die Zurrmittel nicht mehr verwendet werden.“ Liegen diese Mängel aber bereits zum Zeitpunkt der „Bereitstellung im Markt” oder sogar schon beim „Inverkehrbringen in die Europäische Union” vor, dürften laut FSA-Geschäftsführer Thomas Vierhaus „die Zurrmittel gar nicht erst verkauft werden“.
Die Verantwortung für unsichere Produkte tragen laut dem deutschen Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) sowohl die Hersteller als auch die Einführer bzw. Importeure. Aber am Ende eben auch die Händler, wenn sie ihren gesetzlich vorgeschriebenen und normativ geregelten Pflichten nicht nachkommen.
Auch Zurrgurte mit GS-Zeichen haben versteckte Mängel
Als der Fachverband Seile und Anschlagmittel e.V. (FSA), Düsseldorf, im Frühjahr 2018 diverse Zurrmittel von unterschiedlichen Anbietern beschaffte, schwante Vierhaus bereits nichts Gutes: „Schon beim Blick auf die vorgeschriebenen Inhalte der Etiketten waren viele Kennzeichnungsmängel erkennbar.“ Das Hauptaugenmerk beim Kauf und der anschließenden Begutachtung lag auf zweiteiligen Zurrgurtsystemen mit einer Zurrkraft (LC) von 2.500 daN.
Insgesamt wurden in der FSA-Stichprobe 36 Zurrgurt-Systeme der visuellen und mechanischen Prüfung nach DIN EN 12195-2 unterzogen, von denen 17 ohne jeden Zweifel niemals hätten in den Verkauf gelangen dürfen. Die häufigsten Beanstandungen waren von außen nicht erkennbare Unterfestigkeiten und mangelhafte Materialien. Um diesen versteckten Mängeln vorzubeugen, rät etwa die Bezirksregierung Köln in einem Faltblatt: „Empfehlenswert ist immer der Kauf von Zurrgurten, die mit dem GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) versehen sind.“ Auch hier ist der FSA der Sache auf den Grund gegangen, denn 27 der insgesamt 36 getesteten und leider auch 14 der 17 besonders mangelhaften Zurrgurt-Systeme hatten ein GS-Zeichen. „Wir waren schockiert“, gesteht Vierhaus ein, „denn wir hatten niemals mit einem so verheerenden Ergebnis bei den mit dem GS-Siegel gekennzeichneten Produkten gerechnet.“
Qualität der Zurrgurtbänder lässt zu wünschen übrig
Mit Blick auf Häufigkeit und Art der Mängel stachen vor allem drei Fehler heraus: Sechszehnmal (16x) hatten es die Prüfer mit mangelhaften Zurrgurtbändern zu tun (übermäßige Dehnung, unzureichende Bandbruchkraft). Neunmal (9x) wurde der Ratschentest nicht bestanden (z.B. Handhebel verbogen, unzulässig hohe Halbwellendeformation oder Abscherung der Sperrschieber)und neunmal (9x) wurde die auf dem Etikett angegebene Vorspannkraft des verwendungsfertigen Zurrgurtes nicht erreicht.
Verstöße gegen Vorschriften müssen strenger geahndet werden
Es gibt dringenden Handlungsbedarf, und jeder Verstoß gegen die Vorschriften des Produktsicherheitsgesetzes muss konsequent geahndet werden. Denn unsichere Zurrgurte können zu Unfällen und Verletzungen führen. Die Unfallfolgekosten trägt dann der Unfallversicherungsträger, während die Einführer, Händler oder Hersteller solcher „Gammelgurte“ den Gewinn einstreichen.
Vierhaus erklärt: „Da es sich bei Verstößen gegen die Produktsicherheitsvorschriften um Ordnungswidrigkeiten oder sogar Straftaten handeln kann, sind auch Geldbußen oder sogar Freiheitsstrafen für die verantwortlichen Missetäter nicht ausgeschlossen.“
Die sogenannten „Quasi-Hersteller” drücken sich um ihre Pflichten
Wer Produkte unter seinem Namen oder seiner Marke verkauft, egal woher sie stammen und ob er sie selbst gefertigt hat oder nicht, gilt als Hersteller im Sinne der einschlägigen Gesetze. Ihm obliegt die „volle Produktverantwortung“. Das betrifft die Herstellerpflichten zur Produktprüfung und Produktkontrolle, z.B. vorgeschriebene Probenahme für die Serienfertigung einschließlich deren Dokumentation.
„Wir wissen, dass viele Importeure bzw. Einführer, die fremde Produkte unter eigenem Namen vertreiben, hier sehr blauäugig vorgehen, die Kosten einer Produktprüfung sowie der regelmäßigen Kontrolle einsparen und sich alleine auf fremde Prüfzeugnisse verlassen“, lautet der Vorwurf von Vierhaus. „Der FSA hat in den vergangenen Jahren bereits einige „Hersteller” erfolgreich abgemahnt, weil sie ihre Hausaufgaben einfach nicht gemacht haben und zum Beispiel Produkteigenschaften auslobten, die sie niemals selbst getestet hatten und die schlicht nicht vorhanden waren. Das darf man Etikettenschwindel und dann auch Betrug nennen, der eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung zur Folge hat. Der Dumme ist, wer seine Produkte ordnungsgemäß überwachen und prüfen lässt, am Ende aber Probleme hat, sie aufgrund eventuell höherer Preise erfolgreich am Markt zu platzieren. Im Bereich der Zurrgurte sprechen wir hier vielfachüber geringe Beträge, die den Ausschlag geben.“
Die Überwachungspflichten müssen stärker angewendet werden
Bedenklich ist, dass 14 der 17 mangelhaften Zurrgurtsysteme ein GS-Zeichentrugen. Diese hohe Anzahl mangelhafter Zurrgurte gibt auch Anlass, die Überwachungspraxis bezogen auf die GS-Zeichen zu hinterfragen. Jede GS-Zeichen vergebende Stelle hat die Herstellung der verwendungsfertigen Zurrgurte und die rechtmäßige Verwendung des GS-Zeichens mit geeigneten Maßnahmen zu überwachen – auch im Ausland.
Autorenhinweis: Thomas Vierhaus,
Geschäftsführer beim Fachverband Seile und Anschlagmittel e.V.(FSA), Düsseldorf.
Impressum unter: www.fsaverband.de/impressum.html
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