Aufbewahrung von Hebebändern und Rundschlingen

Sachgemäße Lagerung schützt nachhaltig vor Schäden

Hebebänder und Rundschlingen müssen als Verbindungsglied zwischen Last und Lastaufnahmemittel bzw. Kran hohen Belastungen standhalten. Schadhafte Produkte stellen ein hohes Sicherheitsrisiko dar. Umso wichtiger ist es daher, ungenutzte Hebebänder und Rundschlingen adäquat aufzubewahren. Diese müssen bereits vor der Einlagerung auf potenzielle Schäden untersucht werden, die während des Gebrauchs aufgetreten sein können. Ablegereife Produkte müssen pflichtgemäß aus dem Verkehr gezogen und dürfen nicht mehr eingelagert werden, um zu vermeiden, dass diese an anderer Stelle fälschlicherweise nochmals verwendet werden.

Funktionsfähige, nicht ablegereife Hebebänder und Rundschlingen müssen in sauberer, tro­ckener und gut belüfteter Umgebung aufbewahrt werden. Der Lagerort muss fern von Feuer oder anderen Wärmequellen (z. B. Heißdampfrohre, Heizstrahler) sein. Textile Anschlagmittel dürfen auf keinen Fall in der Nähe von Feuer oder anderen heißen Stellen getrocknet werden! Um eine lange Lebensdauer und ihre grundsätzliche Funktionsfähigkeit zu gewährleisten, ist es außerdem wichtig, dass der Kontakt der eingelagerten Hebebänder und Rundschlingen mit Chemikalien, Rauchgasen, korrodierenden Oberflächen, direkter Sonneneinstrahlung oder anderen Quellen ultravioletter Strahlung vermieden wird.

Für die Aufbewahrung der Anschlagmittel eignet sich – sofern oben genannte Bedingungen eingehalten werden – ein einfaches Regal oder ein spezieller Anschlagmittel-Ständer (Dolezych-Bestseller, S. 377, Art-Nr. 0810 8269 (13 Haken) / Art-Nr. 0810 8270 (17 Haken)). Letzterer bietet den Vorteil, dass z. B. Hebebänder und Rundschlingen übersichtlich, sofort greifbar und ohne Verknoten untergebracht werden können.

Bitte beachten: Trotz sachgemäßer und sorgfältiger Lagerung bleibt es unabdingbar, die Anschlagmittel vor jedem Gebrauch auf eventuelle Beschädigungen und Ablegereife zu prüfen.