Auf dieser Seite finden Sie häufig gestellte Fragen unserer Kunden zum Thema Persönliche Schutzausrüstung (PSA). Falls Sie eine Frage quält, die hier nicht beantwortet wurde, zögern Sie nicht uns diese zu stellen. Wir beantworten Ihnen diese gerne persönlich oder per Mail an Herrn Lübko.
Ihre Fragen:
Unsere Antworten:
Erklärung: Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) dienen dem Schutz gegenüber Gefahren am Einsatzort und sind gem. BGR 198 bereits ab einer Arbeitshöhe von 1m vorgeschrieben.
Der europäische Gesetzgeber schreibt vor, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, Maßnahmen zum Schutze seiner Arbeitnehmer zu treffen. Dies betrifft auch den Bereich der Höhenarbeiten und Absturzgefährdung, bei denen das Risiko eines Absturzes mit Folge der schweren oder gar tödlichen Verletzung besteht.
Gemäß ASR A2.1 ist es ab einer Absturzhöhe von 2,00 m erforderlich PSAgA zu tragen. Bei Wasser oder bei Stoffen, in denen man versinken kann, ist es gemäß ASR A2.1 erforderlich ab 0,00 m PSAgA zu tragen.
Im Unternehmen/am Arbeitsplatz muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden (durch die Fachsicherheitskraft im Unternehmen und ggfs. externe Berater). Nach der Gefährdungsermittlung kann eine Produktauswahl nach den Kriterien der Zulassung, Kennzeichnung und Gebrauchsanleitung stattfinden. Dabei sollte der gewünschte Aktionsradius, das Anwendergewicht und die Fallhöhe/Fallstrecke berücksichtigt werden.
Die erforderliche lichte Höhe errechnet sich aus der Fallstrecke und dem Sicherheitsabstand. Die folgenden Bilder illustrieren zwei häufige Fälle.
Grundsätzlich gilt: Vor jedem Einsatz ist die PSAgA auf Schäden per Sichtprüfung durch den Anwender zu überprüfen. Zudem ist einmal im Jahr eine Prüfung durch einen Sachkundigen (ausgebildet nach den DGUV Grundsätzen 312-906) erforderlich.
Die Dauer der Benutzung der PSA gegen Absturz hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ein Faktor ist der Verschleiß. Erfahrungswerte gemäß DGUV-Regel 112-198 sagen, dass Auffanggurte nach 6-8 Jahren ablegereif sind und textile Verbindungsmittel nach 4-6 Jahren ablegereif sind. Diese Angaben können jedoch je nach Hersteller variieren.
PSA gegen Absturz kann bei sachgemäßer Lagerung über einen Zeitraum von 2 Jahren gelagert werden. Somit ergibt sich bei Auffanggurten eine maximale Lebensdauer von 10 Jahren und bei Verbindungsmitteln von maximal 8 Jahren. Entscheidende Daten sind dabei das Herstellungsdatum und das Datum der Erstbenutzung, welche in der Betriebsanleitung/Prüfbuch dokumentiert werden müssen.
Beschädigte oder durch Sturz beanspruchte PSAgA sind generell der Benutzung zu entziehen.
Wichtiger Hinweis: PSAgA darf nicht eigenständig beschriftet werden. Soll die PSAgA personalisiert werden (z.B. mit Anwendernamen), so kann dies bei vorheriger Information mittels eines zusätzlichen Namensetiketts geschehen. Beschriftete PSAgA wird bei Prüfung als ablegereif deklariert.
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