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AGB BQH.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BQH GmbH, Hartmannstr. 8, 44147 Dortmund, für Seminare des Beratungs- und Qualifizierungszentrums für Hebe-, Transport- und Zurrtechnik

 

 1. Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (im Folgenden „Vertragspartner“ genannt) zur Teilnahme an Schulungen, Seminaren und Trainings (im Folgenden einheitlich „Seminare“ genannt) des Beratungs- und Qualifizierungszentrums für Hebe-, Transport- und Zurrtechnik der BQH GmbH, Hartmannstr. 8, 44147 Dortmund (im Folgenden „wir“ oder „die BQH“).

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende und/oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbe­dingungen des Vertragspartners gelten nicht. Diesen widersprechen wir hiermit. Sie gelten nur, wenn und soweit wir uns ausdrücklich mit ihnen oder mit Teilen davon einverstanden erklärt haben. Auch in der vorbe­haltlosen Erbringung der Leistung durch uns liegt kein Anerkenntnis der von diesen AGB ab­weichenden oder diese ergänzenden AGB des Vertragspartners.

 

 2. Vertragsschluss, Stornobedingungen

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, wir haben deren Verbindlichkeit ausdrücklich vereinbart.

2.2 Vertragsgegenstand ist die vereinbarte Leistung. Ein Erfolg wird nicht geschuldet.

2.3 Vertragspartner ist das die Teilnehmer anmeldende Unternehmen. In der Anmeldung durch den Vertragspartner (die schriftlich, per Fax, online oder per E-Mail erfolgen kann) liegt das Angebot an uns zum Abschluss des Vertrages. Dieses Angebot können wir annehmen durch eine Auftragsbestätigung in Textform.

2.4 Unabhängig von etwaigen gesetzlichen Ansprüchen gewähren wir dem Vertragspartner folgende Stornierungsmöglichkeit:

  • bei einer Stornierung nach Vertragsschluss bis einschließlich zum 45. Tag vor der Veranstaltung ist eine Stornierung gegen eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 Euro möglich;
  • bei einer Stornierung zu einem Zeitpunkt kürzer als 45 Tage vor der Veranstaltung bis einschließlich zum 15. Tag vor der Veranstaltung werden 50% der Seminarkosten rückerstattet;
  • bei einer Stornierung weniger als 15 Tage bis vor der Veranstaltung berechnen wir bei einer Stornierung die kompletten Seminargebühren.

Jegliche Seminargebühr für den Vertragspartner entfällt, wenn der Vertragspartner einen anderen Teilnehmer / Vertragspartner für die gebuchte Veranstaltung benennt und mit diesem ein Vertrag in gleichem Umfang für die Veranstaltung zustande kommt.

 

 3. Subunternehmer, Dozenten

Wir sind berechtigt, für die Durchführung der Seminare Subunternehmer einzusetzen. Die Dozenten können nach unserer Wahl solche der BQH oder externe Dritte sein.

 

 4. Aufrechnung, Zurückbehaltung

4.1 Der Vertragspartner ist zur Zurückbehaltung von Zahlungen nur wegen unstreitiger oder gerichtlich festgestellter Gegenforderungen und solcher Forderungen berechtigt, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung nur mit unstreitigen oder gerichtlich festgestellten Gegenansprüchen und solchen Gegenansprüchen berechtigt, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

4.2 Uns stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte uneingeschränkt im gesetzlichen Umfang zu.

 

 5. Preise, Zahlungsbedingungen

5.1 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten die in unserem Seminarprogramm für den betreffenden Zeitraum genannten Preise zuzüglich der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.2 Die im Seminarprogramm aufgeführten Leistungen sind im Preis gemäß Ziffer 5.1 enthalten, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.

5.3 Die Zahlungsfrist für das jeweilige Seminar ergeben sich aus den Angebotsunterlagen für das betreffende Seminar.

 

 6. Teilnehmerzahl, Durchführung (bei BQH, Dritten und bei dem Vertragspartner), Absagen

6.1 Wir führen die Seminare gemäß den Angaben im Seminarprogramm bzw. gemäß der mit dem Vertragspartner gesondert vereinbarten Inhalte durch. Dabei behalten wir uns jedoch für den Vertragspartner zumutbare Änderungen vor, sofern diese das Seminar nicht grundlegend verändern.

6.2 Ein Anspruch auf die Durchführung eines Seminars durch einen bestimmten Dozenten besteht nicht.

6.3 Wir behalten uns vor, ein Seminar aus wichtigen, durch uns nicht zu vertretenden Gründen abzusagen. Dazu zählt insbesondere (aber nicht ausschließlich) die kurzfristig eingetretene Erkrankung des Dozenten. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden zurückerstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche des Vertragspartners.

6.4 Ist in dem Seminarprogramm eine Mindestteilnehmerzahl für das Seminar genannt, sind wir berechtigt, das Seminar abzusagen, wenn diese nicht erreicht wird. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden zurückerstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche des Vertragspartners.

6.5 Wir bieten die Seminare bei der BQH, bei Dritten und gegebenenfalls nach vorheriger Vereinbarung auch bei dem Vertragspartner oder in von diesem bereitgestellten Räumlichkeiten an. Werden die Seminare bei Dritten durchgeführt, sind die dortigen allgemeinen Nutzungsbedingungen und Hausordnungen zu berücksichtigen, die wir dem Vertragspartner gerne vor Vertragsabschluss und auch danach jederzeit kostenfrei zur Verfügung stellen. Werden die Seminare in den Räumlichkeiten des Vertragspartners oder in von diesem zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten durchgeführt, sichert der Vertragspartner uns zu, dass diese für die Durchführung des betreffenden Seminars geeignet sind und alle gesetzlichen und behördlichen Vorgaben (Sicherheit der Teilnehmer, Brandschutz, Fluchtwege, etc.) eingehalten werden.

 

 7. Haftung

7.1 Etwaige Schadensersatzansprüche des Vertragspartners – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und/oder bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder bei der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sogenannte wesentliche Vertragspflichten/Kardinalpflichten). Auch Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sind von dieser Haftungsbeschränkung nicht berührt. Diese Haftungsbegrenzung gilt gleichermaßen für Pflichtverletzungen durch unsere Organe und Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen.

7.2 Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wir wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften.

7.3 Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten gleichermaßen für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB). Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

7.4 Der Vertragspartner wird diese Haftungsbegrenzung den von ihm angemeldeten Teilnehmer vorlegen und mit diesen zu unseren Gunsten vereinbaren. Er stellt uns von allen Ansprüchen der Teilnehmer frei, die gegen uns in einem über diese Haftungsbegrenzung hinausgehenden Rahmen geltend gemacht werden.

 

 8. Höhere Gewalt

8.1 „Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstandes, das/der eine der Parteien daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit diese außerhalb der ihr zumutbaren Kontrolle liegen, sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in zumutbarer Weise nicht vorhergesehen werden konnten und die Auswirkungen der Hindernisse von der Partei nicht in zumutbarer Weise hätten vermieden oder überwunden werden können. Dazu zählen insbesondere Krieg (erklärt oder nicht erklärt), umfangreiche militärische Mobilisierung, Bürgerkrieg, Aufruhr, Rebellion und Revolution, militärische oder sonstige Machtergreifung, Aufstand, Terrorakte, Sabotage oder Piraterie, Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargo, Sanktionen, Pandemien oder Epidemien, behördliche oder gesetzliche Anordnungen infolge einer Epidemie oder Pandemie, Naturkatastrophe oder extremes Naturereignis, Boykott, Streik und rechtmäßige Aussperrung, unrechtmäßige Besetzung von Gebäuden.

8.2 Kann ein Seminar infolge höherer Gewalt (sei es, dass diese bei uns oder bei den Dritten, in deren Räumlichkeiten die Seminare durchgeführt werden) zum vereinbarten Zeitpunkt nicht durchgeführt werden, sind beide Vertragsparteien berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, soweit kein Einvernehmen über die Verlegung des Seminars erzielt wird.

 

 9. Urheberrecht, Mitschnitte, Unterlagen

9.1 Die mündlichen und schriftlichen Ausführungen der durch uns eingesetzten Dozenten in den Seminaren und etwaige Seminarunterlagen (dies umfasst alle auf welchen Medien auch immer überlassenen Informationen) unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz.

9.2 Ein (auch nur teilweiser) Mitschnitt des Seminars oder die Vervielfältigung der Seminarunterlagen sind ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht zulässig.

 

 10. Datenschutz

Der Vertragspartner ist darauf hingewiesen und gestattet, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung und Abrechnung Daten mittels EDV verarbeitet und gespeichert werden. Er versichert, dass die von ihm angemeldeten Teilnehmer mit der Weitergabe und Verarbeitung ihrer in der Anmeldung angegebenen Daten zum Zwecke der Vertragsdurchführung einverstanden sind und stellt uns von allen diesbezüglichen Ansprüchen der Teilnehmer frei.

 

 11. Schlussbestimmungen

11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.

11.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten mit dem Vertragspartner aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag über das Seminar ist Dortmund, Deutschland.

11.3 Sollte eine Bestimmung in diesen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Stand: August 2023

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