Zielgruppe
Gefahrgutbeauftragte, Fuhrparkleiter, Sicherheitskräfte, (Berufs-)Kraftfahrer, Versandleiter, Verlademitarbeiter, Anwender von Ladungssicherungen, Fahrlehrer, Trainer, Führungskräfte.
Wenn Gefahrgüter transportiert werden, die eine Ladungssicherung erfordern, müssen die Mitarbeiter entsprechend geschult werden. Auch arbeitsplatzspezifische Handlungsanweisungen sind zu erstellen (gem. Unterabschnitt 1.8.3.3 ADR). Dieses spezielle Seminar gibt den Teilnehmern einen Einblick in die spezifischen Ladungssicherungsvorgaben für Gefahrgut. Lerne, wie Handlungsanweisungen erstellt und Gefahrgüter in der Praxis gesichert werden müssen.
Nach dem ADR ist gemäß Kapitel 1.3 eine Unterweisung aller an der Beförderung gefährlicher Güter Beteiligten erforderlich. Als Beteiligte sind hier beauftragte Personen (gem.§9 OWiG) zu nennen. Das sind z. B. Verlader, Beförderer, Entlader oder Fahrzeugführer. Gemäß Gefahrgutrecht muss diese Unterweisung dokumentiert und auf Anfrage den Behörden vorgelegt werden.